Auf die kleine Anfrage der Fraktion “Die Linke” im Bundestag ” Welche Vergünstigungen werden den Leistenden des freiwilligen Wehrdienstes gewährt?” antwortete die Bundesregierung wie folgt:
Die Bertelsmannstiftung kommt in ihrem dritten Freiwilligensurvey zu dem Ergebnis, dass das Engagement der Jugend für Ehrenämter sinkt. Der wachsende Leistungsdruck und die knappe Freizeit in Schule und Studium lässt für weitergehende Aktivitäten wenig Spielraum. Ganztagsschule, Abitur nach acht Jahren, Bachelorstudium lassen keine Zeit mehr für das ehrenamtliche Engagement im Sportverein oder im Naturschutz. Jugendliche und junge Erwachsene sind immer weniger ehrenamtlich tätig, gegenwertig lediglich zu 35 Prozent. Der Grund ist der Zeitdruck, nicht ein Desinteresse. 49 Prozent der Befragten Jugendlichen gaben an, dass sie sich gern mehr ehrenamtlich engagieren würden, etwa in Vereinen.
Am Ende der Schulzeit stellt sich zwangsläufig die Frage: Was möchte ich werden? Viele Schulabgänger haben darauf jedoch noch keine Antwort oder überhaupt konkrete Vorstellungen über den Berufswunsch.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf des BFDG ist allein aus der Tatsache, dass der Bundesfreiwilligendienst geleistet wird, kein Anspruch auf Kindergeld herzuleiten. Dies könnte im Gesetzgebungsverfahren noch geändert werden. Sollte es bei der gegenwärtigen Gesetzesfassung bleiben, so gilt folgendes: