15.01.2013
Richtlinie zur Kostenerstattung im BFD 2013
Es gibt eine neue Richtlinie über die Erstattung der Kosten der pädagogischen Begleitung im Bundesfreiwilligendienst. Diese ist zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten.
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Es gibt eine neue Richtlinie über die Erstattung der Kosten der pädagogischen Begleitung im Bundesfreiwilligendienst. Diese ist zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten.
Träger bzw. Einsatzstellen erhalten für die von ihnen bereit gestellten und besetzten Plätze im BFD und FSJ bzw. FÖJ eine Förderung bzw. Kostenerstattung durch den Bund. Im Bereich des FSJ und FÖJ gibt es zusätzlich eine Förderung durch die jeweiligen Bundesländer. Nachfolgend wird die Förderung durch den Bund dargestellt.
Immer noch bestehen Unklarheiten, was die Aufgaben von Zentralstellen, Trägern und und Einsatzstellen im BFD anbelangt. Hier ein kleiner Überblick:
Während des Bundesfreiwilligendienstes erfolgt eine pädagogische Begleitung der Freiwilligen. Hintergrund ist die Tatsache, dass der BFD ein Bildungsangebot, ein Lerndienst, sein soll. Das Gesetz sieht verbindlich vor, dass eine konkrete fachliche Anleitung im täglichen Einsatz vor Ort in der Einsatzstelle zu erfolgen hat. Zusätzlich sind 25 Seminartage Pflicht. Desweiteren muss auch in der Zeitspanne zwischen den Seminaren eine über die fachliche Anleitung hinausgehende Begleitung gewährleistet sein, vor allem in Krisen- und Konfliktsituationen.