15.01.2013
Richtlinie zur Kostenerstattung im BFD 2013
Es gibt eine neue Richtlinie über die Erstattung der Kosten der pädagogischen Begleitung im Bundesfreiwilligendienst. Diese ist zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten.
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Es gibt eine neue Richtlinie über die Erstattung der Kosten der pädagogischen Begleitung im Bundesfreiwilligendienst. Diese ist zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten.
Die Freiwilligendienste FSJ/FÖJ auf der einen Seite und der BFD auf der anderen Seite sind duch die Einführung von letzterem angegelichen worden, nicht nur in der Ausgestaltung der Freiwilligenplätze, sondern auch hinsichtlich der finanziellen Förderung.
Träger bzw. Einsatzstellen erhalten für die von ihnen bereit gestellten und besetzten Plätze im BFD und FSJ bzw. FÖJ eine Förderung bzw. Kostenerstattung durch den Bund. Im Bereich des FSJ und FÖJ gibt es zusätzlich eine Förderung durch die jeweiligen Bundesländer. Nachfolgend wird die Förderung durch den Bund dargestellt.