Die geplante Besteuerung freiwillig Wehrdienstleistender soll nach vorläufigen Berechnungen zu Einnahmen des Staates in Höhe von zehn Millionen Euro pro Jahr führen, so Pressemeldungen.
Die Steuerlast für den einzelnen Wehrdienstleistenden liegt voraussichtlich bei durchschnittlich 60 Euro im Monat. Diese Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.
Eltern von volljährigen Jugendlichen, die die allgemeinen Kindergeldvoraussetzungen erfüllen, erhalten für ihr Kind auch im Bundesfreiwilligendienst Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes.
Nach aktuellen Meldungen aus dem Bundesfamilienministerium soll im neuen Bundesfreiwilligendienst (BFD) nun doch ein Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes steht heute zur Verabschiedung auf dem Programm des Bundestages. Die Abgeordneten entscheiden in 2. und 3. Lesung über den neuen Freiwilligendienst, der als Ersatz für den wegfallenden Zivildienst gedacht ist. Es sollen 35.000 Freiwillige pro Jahr einen helfenden Dienst in vorwiegend gemeinnützigen Einrichtungen leisten.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf des BFDG ist allein aus der Tatsache, dass der Bundesfreiwilligendienst geleistet wird, kein Anspruch auf Kindergeld herzuleiten. Dies könnte im Gesetzgebungsverfahren noch geändert werden. Sollte es bei der gegenwärtigen Gesetzesfassung bleiben, so gilt folgendes: