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Archiv für das Tag 'IJFD'

Der IJFD, derInternationalen Jugendfreiwilligendienst,  wird durch den Bund finanziell gefördert.

Die  Träger können wählen. Einmal können sie, wie in der Vergangenheit, eine pauschale monatliche Förderung von 250,- Euro pro Freiwilligem geltend machen. Weisen sie die entstandenen Kosten jedoch konkret nach, so können sie eine Förderung bis zu einer Obergrenze von 350 Euro erhalten. Es werden jährlich 3000 Auslandsdienste gefördert.  Dagegen wird es keine Förderung von längerfristigen Freiwilligendiensten mehr geben.

Durch Artikel 11 des Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes wird das SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung) wie folgt geändert werden:

§ 2 SGB VII

Abs. 1: Kraft Gesetzes sind versichert

1. Beschäftigte,….