Am 22. Dezember 2011 wurde das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz ) verabschiedet. Es wurde im BGBl. vom 28.12.2011 veröffentlicht.
Artikel 12 des Gesetzes zur Einführung des Bundesfreiwilligendienstes ändert auch das SGB XI (Elftes Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung).
§ 25 Absatz 2 Nr. 3 SGB XI lautet:
(2) Kinder sind versichert: …
Das SGB V (Fünfte Buch Sozialgesetzbuch – gesetzliche Krankenversicherung) wird durch Art 9 des Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes wie folgt geändert:
§ 7 Absatz 1 Satz 1 SGB V wird wie folgt gefasst: