Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ist der neue Name des alten Bundesamtes für Zivildienst. Aber nicht nur der Name ist neu, auch die Aufgaben haben sich geändert. War das Amt bisher für die Zivis und ihren Dienst zuständig, so muss es sich jetzt hauptsächlich um den neuen Bundesfreiwilligendienst (BFD) kümmern, der den Zivildienst am 1. Juli 2011 ablöst.
Das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes steht heute zur Verabschiedung auf dem Programm des Bundestages. Die Abgeordneten entscheiden in 2. und 3. Lesung über den neuen Freiwilligendienst, der als Ersatz für den wegfallenden Zivildienst gedacht ist. Es sollen 35.000 Freiwillige pro Jahr einen helfenden Dienst in vorwiegend gemeinnützigen Einrichtungen leisten.
Das Gesetz zur Einführung des Bundesfreiwilligendienstes sieht die Bildung von Zentralstellen vor. Beim bisherigen Bundesamt für den Zivildienst wird eine Zentralstelle eingerichtet.
Die Bundesregierung hat ihren Bundesfreiwilligendienst Gesetzentwurf nun dem Bundesrat zugeleitet. Er ist als Bundesratsdrucksache 849/10 veröffentlicht worden.
Der Bundesfreiwilligendienst tritt nach dem Willen der Bundesregierung an die Stelle des Zivildienstes. Dieser läuft Mitte des Jahres 2011 mit dem Wegfall der Wehrpflicht aus.
Am 15. Dezember 2010 hat das Bundeskabinett beschlossen, einen Bundesfreiwilligendienst einzuführen. Das hat das Bundesfamilienministerium auf seinen Internetseiten bekannt gegeben. Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) soll den Zivildienst ersetzen, der gemeinsam mit der allgemeinen Wehrpflicht ab dem 1. 7. 2011 ausgesetz wird.