ADiA besteht fort
Den Andere Dienst im Ausland (ADiA) gibt es weiterhin, und zwar auch nach Aussetzung des Zivildienstes. Letzterer ist bekanntlich am 1. 7. 2011 zusammen mit dem Wehrdienst auf unbestimmte Dauer abgeschafft, genauer gesagt, ausgesetzt worden. § 5 Bundesfreiwilligendienstgesetzes sichert jedoch das Fortbestehen des ADiA.
Wer sich als junger Mensch freiwillige und ehrenamtlich für die Gesellschaft, als für seine Mitmenschen, engagieren möchte, der hat ab dem 1. Juli 2011 neue und alte Möglichkeiten.
Durch Artikel 11 des Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes wird das SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung) wie folgt geändert werden:
§ 2 SGB VII
Abs. 1: Kraft Gesetzes sind versichert
1. Beschäftigte,….