15.01.2013
Richtlinie zur Kostenerstattung im BFD 2013
Es gibt eine neue Richtlinie über die Erstattung der Kosten der pädagogischen Begleitung im Bundesfreiwilligendienst. Diese ist zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten.
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Es gibt eine neue Richtlinie über die Erstattung der Kosten der pädagogischen Begleitung im Bundesfreiwilligendienst. Diese ist zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten.
Freiwillige im BFD uns FSJ bekommen ein Taschengeld und darüber hinaus noch weitere geldwerte Zuwendungen.
Ab dem 1. Januar 2013 steigt die Höchstgrenze für das Taschengeld von 336 auf 348 Euro. Die Erhöhung gründet sich darauf, dass das Taschengeld immer 6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt. Diese ist 2013 angestiegen.
Auf Empfehlung des Ausschusses für Frauen und Jungend sowie des Auschusses für Arbeit und Sozialpolitik wird der Bundesrat in seiner Sitzung vom 19. September 2012 eine Entschließung zur Weiterentwicklung der Freiwilligendienste verfassen, die als BR-DS 373/12 voraussichtlich wie folgt lautet:
Heute, am 1. Juli 2012, feiert der Bundesfreiwilligendienst (BFD) Geburtstag. Vor einem Jahr hat er den Zivildienst abgelöst und das FSJ, das Freiwillige Soziale Jahr ergänzt. Trotz aller Unkerufe hat sich der neue Freiwilligendienst etabliert. Viele Junge und ältere Menschen arbeiten für ein Jahr in sozialen, kulturellen oder ökologischen Bereichen, freiwillig und ohne Vergütung. Der Bund fördert den Bufdi mit Zuschüssen und stellt jährlich 35.000 geförderte BFD-Stellen zur Verfügung. Dieses Angebot befriedigt die Nachfrage jedoch nicht. Es würden viel mehr, besonders junge Menschen den Freiwilligendienst ableisten. Eine Ausweitung der Kapazitäten ist angesichts der vorgegebenen Finanzierung nicht geplant.
Ein knappes Jahr nach Einführung des Bundesfreiwilligendienstes ist die Nachfrage nach BFD-Plätzen ungebrochen hoch. Sie kann nicht voll befriedigt werden. Das bedeutet, dass nicht alle Interessierten einen BFD-Platz erhalten können.
Im Bundesfreiwilligendienst (BFD) gibt es verschiedene Zentralstellen, die die Freiwilligenplätze an die ihnen angeschlossenen Einsatzstellen verteilen. Denn jährlich werden lediglich 35.000 BFD-Stellen staatlich gefördert. Deshalb ist eine Kontingentierung erforderlich.
In Kürze wird der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 in den Bundestag eingebracht. Es sieht expressis verbis vor, dass das Taschengeld im Bundesfreiwilligendienst steuerfrei bleibt. Allerdings sollen weitere Leistungen, die Freiwilligen im BFD erhalten, wie etwas Unterkunft, Verpflegung oder Dienstkleidung hiervon nicht erfasst werden. Sie können steuerpflichtig werden. Das allerdings nur, wenn ohne Berücksichtigung des BFD-Taschengeldes die allgemeinen Steuerfreibeträge überschritten werden. Das ist möglich, wenn Freiwillige über zusätzliche, nicht mit dem BFD zusammenhängende Einkünfte verfügen.
Die Bundesregierung hat im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion Zahlen zum Bundesfreiwilligendienst veröffentlicht. Es gibt darum, wie viele Bundesfreiwilligendienstleistende seit Einführung dieses Dienstes hierzu angetreten sind. Außerdem wurde die Altersstruktur der einen Freiwilligendienst Leistenden aufgegliedert. Im übrigen sei am 13. Februar 2012 der 35.000ste Freiwillige begrüßt worden.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage im Bundestag an die Bundesregierung wollte die Fraktion Die Linke von der Bundesregierung wissen, welche gesellschaftspolitische Bedeutung diese dem Bundesfreiwilligendienst zumesse.
Die Bundesregierung antwortete wie folgt:
Die Fraktion “Die Linke” richtete zur Weiterentwicklung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Sie möchte folgende Fragen beantwortet haben: