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  • BFD: 175 Euro anrechnungsfrei für Bufdis, die ALG II beziehen

    Bufdis, die neben dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder einem Jugendfreiwilligendienst teilnehmen (FSJ oder FÖJ)  ergänzend Arbeitslosengeld II (Hartz 4) beziehen, können ab dem 1. Januar 2012 175 Euro von ihrem Taschengeld  monatlich anrechnungsfrei als Pauschale behalten.

    Sie müssen hierfür keine  Ausgaben etwa für Versicherungen oder  Werbungskosten nachweisen.  Bis Ende 2011 waren lediglich 60 Euro vom
    Taschengeld anrechnungsfrei. Es konnten aber Werbungskosten und Versicherungsbeiträge zusätzlich abgesetzt werden, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wurde.  Wer allerdings konkret höhere Werbungskosten hat, kann diese weiterhin nachweisen, so dass durch die Neuregelung keine Schlechterstellung erfolgt.
    Wer den BFD als Teilzeit leistet hat ebenfalls einen Anspruch auf den vollen Taschengeldfreibetrag von 175 Euro. Dieser besteht also unabhängig vom zeitlichen Umfang des Freiwilligendienstes in voller Höhe.

    Erstellt am 23.01.2012 in Bundesfreiwilligendienst - BFD

    18 Kommentare

18 Kommentare zu “BFD: 175 Euro anrechnungsfrei für Bufdis, die ALG II beziehen”

  • Lilli

    24.01.2012 um 11:26

    Frage: 1. Ich beziehe ALGII, möchte arbeiten, lebe und wohne in Berlin, bin 47 Jahre und habe gestern einen BFD Vertrag über 40 Std. in Brandenburg unterzeichnet., Taschengeld beträgt dort für 40 Stunden 175,00 Euro generell. Dort sagte man mir, das eine Teilzeitstelle nur mit Geld Abzug möglich ist. Das heißt bei 24 Stunden in der Woche wären es nur 109,00 Euro. Die Fahrkosten zum erreichen des Einsatzortes an 3 Tagen in der Woche a 8 Std. belaufen sich monatlich auf ca. 125,00 Euro Tankkosten, bei einer Fahrzeit von jeweils 1 Std. hin und zurück (80Km/Tag). Mit der Regionalbahn wäre ich (um Kosten zu sparen) ca. 2 Std. pro Fahrt unterwegs. Morgens fährt die Bahn erst ab 6.00 Uhr, ich müßte jedoch schon um 5:30 los um pünktlich meinen freiwilligen Dienst anzutreten. Wenn ich nun 5 Tage pro Woche zur Einsatzstelle fahre komme ich auf Fahrkosten die das gesamte Taschengeld des BFD auffressen und ich arbeite zusätzlich 40 Stunden entgeltfrei. Ist das der Sinn bei BFD oder liegt es an der Einsatzstelle?
    Gibt es einen Fahrkostenzuschuss oder ähnliches ohne das das Jobcenter es anrechnet?
    Ich habe dort vorher schon 15 Stunden/Woche ehrenamtlich gegen Aufwand v. 50 Euro gearbeitet.

    2. War dann heute beim Jobcenter um den Vertrag vorzulegen und man erklärte mir das nur 100.- Euro anrechnungsfrei sind, der Rest wird angerechnet und vom ALG abgezogen. Das kann doch nicht sein das ich 175.- Euro für 40 Stunden bekommen soll, alles für die Fahrkosten drauf geht und das Jobcenter mir davon auch noch 75.- Euro abzieht!!
    Wer weiß denn nun wie es geht, was stimmt und was nicht.
    Wenn das so schon anfängt weiß ich nicht ob es irgendeinen Sinn macht sich egal für was freiwillig zu engagieren. Ich bin außerdem mit 50% schwerbehindert, was die Sache auch nicht wirklich einfacher macht. Wer kann mir helfen, die gesetzlich richtigen Aussagen zu erhalten??


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  • ALG-2 Bezug und BFD

    24.01.2012 um 20:14

    Alg 2 Bezieher sollten beim BFD unter anderem auch die Kosten, wie z. Fahrkosten erstattet bekommen, dieses wird vom Jobcenter ESA abgelehnt, Gesetzesvorlagen ignoriert und nur Steine in den Weg gelegt. Nur Ärger mit den Umrechnungen und man kommt mit der Leistung nicht klar, statt
    Man froh ist das man wieder einen in Arbeit bekommt, nur stress. SGB wird voll Ignoriert.
    Gruß Mike


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  • Sunny

    25.01.2012 um 15:54

    @Lilli Warum hast du denn eine Stelle in Brandenburg angenommen? Es ist nur der Bundesfreiwilligendienst und nicht der Einstieg in einen Superkarriere.

    Nach einen Jahr als Bufdi biste wieder auf Hartz IV, sofern du nicht deinen Vertrag erneuerst oder es dir gelingt in der Zeit eine richtige Arbeit zu bekommen!

    Habe mich auch für den BFD beworben, aber für 175€ mehr im Geldbeutel, bin ich nicht bereit Strapazen auf mich zu nehmen!


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  • Thomas Blobner

    26.01.2012 um 20:37

    Ich bin ebenfalls ALG II – Empfänger. Bin die letzten Tage am überlegen, ob ich den BFD antrete.
    Wenn ich jedoch lesen muss, dass man gerade mal 100 EUR dazu verdienen kann und das andere wieder verrechnet wird, dann sträuben sich mir die Haare zu Berge! Ich finde gerade für Hartz IV Empfänger, die den BFD als Wieder-Einstieg in die Arbeitswelt nutzen wollen, so wie ich, sollte das Angebot etwas schmackhafter gemacht werden. Als ALG II – Empfänger hat man es ohnehin schon nicht leicht, unter anderem weil man sich ständig den Cliches ausgesetzt ist und mann sich mit seinen par Kröten durchschlagen muss. Dann kommt so einer wie ich und macht sich ernsthaft Gedanken, wie er am besten wieder ins Arbeitsleben zurück findet und dann legt einem der Staat Steine in den Weg. Denn wenn ich arbeiten gehe dann möchte ich doch auch bemerken, dass sich meine Lebensqualität aufgrund des Erwerbes verbessert oder nicht? Doch wenn mit meiner Arbeitsleistung gerade einmal die nötigen Ausgaben gedeckt werden dann frag ich mich schon, ob es nicht besser wäre, zuhause zu bleiben und die Zeit besser für die vier Kinder zu opfern.
    Dieses Angebot muss gerade für Hartz-IV Empfänger schmackhafter gemacht werden, z.B. mit voller Kostenübernahme für Fahrtkosten, Brotzeit, ect. Auch der Freibetrag sollte deutlich angehoben werden auf mindestens 350.- EUR!
    In diesem Fall wäre ich absolut bereit, den BFD als Wiedereinstieg in die Berufswelt zu nutzen, nur wenn ich am Ende Plus Minus Null rausgehe, eher nicht, denn das ergibt für mein Gehirn so überhaupt keinen Sinn!


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  • Carmen Kutsche

    31.01.2012 um 09:01

    Hallo Lilli!

    Lass dich vom Amt nicht abschrecken. Wenn es laut Gesetz die 175,- Euro nicht anrechnen darf, dann gilt das auch. Notfalls in Widerspruch gehen und dich auf die Gesetzmäßigkeiten berufen. Wenn das nicht hilft, Eilklage beim zuständigen Sozialgericht – kostet dich nichts! Aber am besten immer in Begleitung zum Amt und wenn solche Aussagen kommen, den Chef verlangen. Es gibt immer! einen oben drüber. Und nur keine Angst, Hartz-IV- Bezieher haben nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Nicht einschüchtern lassen, denn wenn es hart auf hart kommt, müssen die so reagieren, wie es das Gesetz vorschreibt.
    Ich habe mir das Kämpfen durch meine Kinder angewöhnt und bin bis heute recht gut damit gefahren. Es ist zwar manchmal etwas mühsam, aber wenn man nicht aufgibt, schafft man das das. Das Amt, so habe ich festgestellt, versucht erstmal alles abzulehnen oder zu drücken, aber im WWW findet man dann das Passende, meist schon mit entsprechenden Urteilen. Das hat mir bei Widersprüchen geholfen, wenn ich diese mit reingeschrieben habe.


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  • Sascha

    31.01.2012 um 14:28

    @ Thomas Blobner:
    Wenn du das ganze mal richtig gelesen hättest wärst du schlauer und würdest nicht so einen Stuss schreiben.
    Zum einen bleiben, nach Rechtsänderung zum 01.01.2012 175 EUR Anrechnungsfrei (vorher 60,00 EUR).
    Zum anderen werden die Fahrkosten Grundsätzlich durch die Einsatzstelle getragen, diese dürfen durch das Jobcenter nicht als Einkommen berücksichtigt werden.
    Hierbei ist zu beachten dass der Fahrkostenzuschuss in der Abrechnung richtig tituliert wird.

    @ Lilli:
    Da war der Mitarbeiter des Jobcenters wohl nicht richtig informiert, oder dieser hat den Sachverhalt falsch verstanden / Du falsch wiedergegeben.

    Bei regulärem Erwerbseinkommen beträgt der Grundfreibetrag 100 EUR, zusätzlich noch ein prozentualer Anteil abhängig des Bruttolohns und ob man minderjährige Kinder hat.


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  • Gerthold Schwotzer

    01.02.2012 um 09:39

    Seit November 2011 nehme ich im Rahmen des BFD am Fahrdienst bei einen Sportverein teil. Nach Berechnung des Jobcenter Erzgebirgskreis stehen mir als AlG 2 Bezieher jetzt 345 € monatlich zur Verfügung (250€ Sportverein, 104€ Leistungen nach SGB2).Übrigents ich fahre nur Kinder und Jugendliche,sicherlich deshalb die Wertschätzung im Minusbereich.


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  • Lilli

    01.02.2012 um 18:52

    Habe heute Post von der Arge bekommen. Eine absolute Unverschämtheit, jetzt wollen sie nur noch 60.- Euro als Freibetrag zulassen. Angeblich wäre das in Berlin so. Wußte gar nicht das Berlin Steglitz/Zehlendorf nicht mehr zur Bundesrepublik gehört und sich an die Gesetzgebung des Bundes nicht halten braucht. Ich war ziemlich verärgert und habe dann mit dem zuständigen Bundesamt in Köln telefoniert, die dort wirklich sehr nett und kompetent sind und habe den ganzen Sachverhalt dort geschildert. Es sind 175.- Euro bei Hartz 4 anrechnungsfrei laut Änderung des Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011, Teil I, Nr. 68 sechste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Verordnung , Artikel 1 vom 19.12.2011 mit Inkrafttreten am 01.12.2012
    Sunny hatte ja gefragt, warum in Brandenburg, ich habe vorher dort schon ehrenamtlich gegen geringen Aufwand (gemeldet bei der Arge) gearbeitet, weil ich zu Hause einfach nicht nur rumsitzen kann und es eine sehr sinnvolle Tätigkeit ist. Ich bin seit 1 Jahr vor Ort und wir haben eine Menge geschafft und aufgebaut und warum soll ich dann nicht die Tätigkeit über den Bundesfreiwilligendienst offiziell ausüben, wenn es möglich ist.
    Jedenfalls habe ich schon Widerspruch gegen die Arge eingeleitet mit der Option des Rechtsweges.

    Man kann allerdings wirklich die Lust am Bundesfreiwilligendienst verlieren, wenn die zuständigen Jobcenter Ihren Vorschriften bzw. Gesetzesänderungen nicht nachkommen und der ” Bufdi” dadurch schon zum Beginn seines Einsatzes nur gerödel hat, denn nicht jede Einsatzstelle ist so kolant wie meine.
    Ich denke das ist nicht im Sinn von Frau von der Leyen, oder??


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  • burkhardt hilbig

    02.02.2012 um 09:17

    Wie ich selbst bestätigen kann ist der persönliche Hintergrund erst einmal, das man den Sozialen Gedanken schon in sich trägt. Alles andere was dann kommt ist dann nur noch das geordnete Chaos im Paragraphen-Wald. Jede Behörde hat seine Vorschriften aber keiner will sich irgendwie erkundigen ob es zwischen oder Übergangsregelung gibt. Der Dumme ist in diesem Fall wie auch in anderen Situation immer der, der glaubt etwas gutes zu tun.


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  • burkhardt hilbig

    02.02.2012 um 09:28

    das lesen der neuen Freibeträge nutzt einem garnichts man muss es den abhängigen Behörden regelrecht plausibel machen das sich etwas verändert hat. Es hat aber meist keinen zweck die Ignoranz ist bei den Behörden grösser als die Bereitschaft etwas verändern zu wollen. Das Tätig werden lässt zu wünschen übrig stattdessen höre ich dann, aber sie arbeiten doch weil es ihnen Spaß macht. Muss ich das zugeben ?


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  • ulli

    10.02.2012 um 15:36

    Hallo Lilli,

    ich finde es sehr spannend, was du schreibst. Danke dafür. Möchte gerade auf ähnliche Weise versuchen, aus ALGII rauszukommen und über den BFD für etwas Geld (und ohne Einwände des Jobcenters) bei einem Verein in Brandenburg zu arbeiten, den ich schon lange ehrenamtlich unterstütze und der einfach ne tolle Arbeit macht. Ich wohne auch in Berlin und müsste entweder pendeln oder mir vor Ort eine Wohnung suchen.

    Ich hab ganz viele Fragen: z.B. sollten die Einsatzstellen ja eigentlich Unterkunft und Verpflegung zahlen oder stellen. Wie ist das bei dir geregelt? Bekommst du von deiner Einsatzstelle Geld für deine Wohnung in Berlin? Ich weiß gar nicht, ob meine Einsatzstelle sich das leisten könnte…
    Hm – vielleicht möchtest du mir außerhalb dieser öffentlichen Möglichkeit schreiben? Ich würde mich sehr freuen. Das ist ne Wegwerfadresse, ich würde dir meine richtige schicken, wenn du schreibst. petramail2011-BFD@yahoo.de
    Is natürlich auch ok, wenn du das nicht willst – dann frage ich hier weiter.

    ulli


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  • Chrissi

    19.02.2012 um 19:22

    Hallo, was mich intessiert! Gibt es auch Teilzeitbeschäftigungen beim Bundesfrei-
    willigendienst? Weil ich auf grund meiner Gesundheit nur 5Stunden tägl.
    arbeiten kann. Liebe Grüße


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  • Lilli

    28.02.2012 um 13:36

    Ja die Möglichkeit besteht, wird dann aber in der Auszahlung berücksichtigt. Also auch weniger. Ich glaube bei 25 Std. sind es ungefähr 125.- Euro. Aber das sagt dir auch deine Einsatzstelle.


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  • Michael Kamenz

    06.03.2012 um 12:04

    Soweit mir bekannt sei nach neuer Gesetzeslage 175,-Euro Freibetrag egal ob Teilzeit oder 40 Stunden. dann § 11b Abs.1 usw. in.V.m. § 6 ALG II-Verordnung 30,-Euro pauschal für VErsicherungen und dann abzüglich nachgewiesener Fahrkosten und, doch da bin ich noch nicht ganz sicher KFZ-VErsicherung und Berücksichtigung von § 12 und § 12a SGB II. Konkret 750,- Euro frei für notwendige Anschaffungen pro Jahr ist hier sicherlich gemeint, demnach geteilt durch 12 Monate und die 150,- Euro geteilt duch 12 Monate

    Ich bin ebenso ab März im BFD und bekomme Taschengeld und habe hohe Kosten für den täglichen Fahrweg.

    Und wieder sind oder stellen sich die verantwortlichen MA des Jobcenters dumm, damit sie kostenlos weitergebildet werden bzw. Betroffene deren Arbeit machen, denn Berechnungen abschreiben ist leichter, weil die ja von den Betroffenen vorgegeben wurden und damit evtl. Fehler ja vom Betroffenen selbst gemacht wurden. Damit sind die dann fein raus.

    Für über 2.000,- Euro netto im Monat kann ich mich auch dumm stellen. Vielleicht bekommen die ja auch einen Ehrensold wie der Herr Wulff bezahlt vom Steuerzahler. Den Rest erspare ich mir, habe eh schon wieder nen dicken Hals.

    Viele Grüße, hoffentlich ich konnte motivieren und ein wenig unterstützen.


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  • Torsten

    08.03.2012 um 09:19

    Hallo,

    175.00 Euro sind bei Harz 4 Anrechnungsfrei. ob 20 oder 30 Stunden pro Woche egal.

    Unterkunft,Verpflegung usw wird von Träger bezahlt. Soweit verfügbar.

    Der Träger gibt vorher Auskunft. Man hat genug zeit alles vorher in ruhe zu klären. Seit 2012 ist BFD und FSJ gleichgestellt.


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  • Susann

    21.03.2012 um 21:16

    Hallo, ich möchte nur mal sagn, das wenn man eine BFD Stelle annimmt und diese 1 Jahr durch zieht, ist man danach nicht gleich wieder im Hartz IV- im Gegenteil danach hat man Anspruch auf normales Arbeitslosengeld.

    Viele Grüße


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  • Gabriela

    27.03.2012 um 11:17

    Hallo Susann,

    das hört sich ja interessant an- stimmt das wirklich?!, dass man nach einer BFD-Stelle anschl. Anspruch auf ALG I hat??

    Mir fällt bei allen Kommentaren auf: eine Riesen-Wut, z.t. Resignation usw. auf die ALGII-Berechnungen uns ihre Sachbearbeiter – ich frage mich fast täglich wo bleibt der vielgepriesene AUFSCHWUNG ????
    Arbeitsfähige und arbeitswillige Menschen sind zu Bittstellern geworden (so wie ich) – ich ertrage auch nicht mehr die z.T. arrogante Art der “Sachbearbeiter”.

    Es ist schwer im Alltag, als immer wieder suchende und arbeitende Arbeitnehmerin, Ex-chefin!!!, die WÜRDE zu bewahren.

    die Politiker haben doch völlig den Bezug zum volk, fußvolk?, verloren – erinnert mich an die alten Fron-Herren, die wohnten auch OBEN auf dem Berg und das volk tümbelte unten im Schlamm vor sich hin – und DIE HERREN GABEN IHNEN AUCH NOCH DIE SCHULD AN IHREM SCHICKSAL !

    Da ist nicht mehr mein Deutschland, in dem ich vor ca. 45 Jahren geboren wurde, mich kotzt die Ungerechtigkeit, die Blindheit der Politik, die arbeitsmarkt-Schieflage einfach nur noch an – es ist sehr schwer, an allem nicht zu resignieren.


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  • Mike1972

    12.04.2012 um 22:22

    Hallo zusammen,

    ich werde am 2.5 eine Stelle als Bufdi hier in meiner Stadt annehmen und habe nun Post vom Jobcenter bekommen das mein monatlicher Regelbedarf durch mein zukünftiges “Einkommen” um 72€ gesenkt wird. Und zwar ab dem 1.5.

    Nun meine Frage hierbei – darf mir das Jobcenter direkt ab Dienstantritt mein “Einkommen” durch den Bufdi-Dienst anrechnen obwohl dies erst am Monatsende ausgezahlt wird?
    Oder ist eine solche Anrechnung plus Abzug der 72€/Monat nicht erst ab dem 1.6 zulässig?

    Ich würde mich über eine kurze Antwort freuen.

    Gruß Mike


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