14.01.2011
Bundesfreiwilligendienst Gesetzentwurf
Die Bundesregierung hat ihren Bundesfreiwilligendienst Gesetzentwurf nun dem Bundesrat zugeleitet. Er ist als Bundesratsdrucksache 849/10 veröffentlicht worden.
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Die Bundesregierung hat ihren Bundesfreiwilligendienst Gesetzentwurf nun dem Bundesrat zugeleitet. Er ist als Bundesratsdrucksache 849/10 veröffentlicht worden.
Wie aus dem jetzt vorliegenden Entwurf der Bundesregierung zur Aussetzung des Wehrdienstes und Zivildienstes, veröffentlicht in der Bundesratsdrucksache 849/10 vom 31.12.2010 hervorgeht, kann nach dem 30. Juni 2011 niemand mehr den Zivildienst antreten. Am 31. Dezember 2011 werden die letzten Zivildienstleistenden entlassen werden. Über das Ende 2011 ist zudem eine Verlängerung nicht mehr möglich. Um zu verhindern, dass die letzten Zivis am Silvestertag verabschiedet werden müssten (sowie als kleiner Anreiz für diese letzten Zivildienstleistenden), gibt es ab dem 16. 12. 2011 Sonderurlaub für alle Zivis. Die Bezüge werden weitergezahlt.
Das Bundesamt für den Zivildienst hat eine Informations- und Öffentlichkeitskampagne “Bundesfreiwilligendienst” ausgeschrieben, wie nun auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu lesen ist.
Ein Freiwilligendienst auf der Ebene des Gesamtstaates, also nicht nur auf Länderebene, ist nichts Neues – jedenfalls nicht in Frankreich. Dort wurde die Wehrpflicht bereits 2001 ausgesetzt. Es gibt dort den Staatsbürgerdienst. In Deutschland soll nun der neue Bundesfreiwilligendienst den Zivildienst ersetzen, um die Arbeit in sozialen Einrichtungen weiterhin zu gewährleisten.
Laut einer Umfrage der Nachrichtenagentur dpa, veröffentlicht in der Welt Online, erwarten die Einrichtungen der Wohlfahrtspflege in Hessen keine gravierende Schwierigkeiten durch das Ende des Zivildienstes. Die meisten Einrichtungen gehen davon aus, den entstehenden Mangeld urch Freiwillige des neuen Freiwilligendienst des Bundes ausgleichen zu könnnen.
Der Bundesfreiwilligendienst tritt nach dem Willen der Bundesregierung an die Stelle des Zivildienstes. Dieser läuft Mitte des Jahres 2011 mit dem Wegfall der Wehrpflicht aus.
Mit dem auslaufenden Zivieldienst kommen viele Wohlfahrtsverbände in personelle Schwierigkeiten. Die Zivildienstleistenden haben einen hohen Anteil der im Bereich der Wohlfahrt innegehabt. Bundesweit gab es fast 100.000 Zivildienststellen.
In Brandenburg leidet die Feuerwehr an nicht unerheblichen Nachwuchsproblemen. Die CDU-Fraktion hat aus diesem Grund im brandenburgischen Landtag die Landesregierung aufgefordert, das Angebot eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) für diesen Bereich in Erwägung zu ziehen. In der kommenden Landtagssitzung hat die Fraktion einen dahin gerichteten Antrag angekündigt. Sie ist der Meinung, der Innenausschuss solle bis zum 30. Juni über das Ergebnis informiert werden.