Durch das neue BFDG soll das FSJ bzw. FÖJ besser gefördert werden.
Die Kosten der pädagogischen Begleitung für alle Freiwilligen im FSJ und FÖJ werden vom Bund mit bis zu 200 Euro pro Monat gefördert. Von diesem Geld müssen u.a. die Kosten der Seminare, auch der an den bisherigen Zivildienstschulen gebuchten Seminare bezahlt werden. Dies steht im Einklang mit der Ausgestaltung der bisherigen Förderung in FSJ und FÖJ. Der Förderungsbetrag ist jedoch erheblich höher. Aus dieser höheren Förderungssumme werden folgen vor allem für die Träger und die bundeszentralen Träger neue Organisationsstrukturen. Die FSJ-/FÖJ-Träger, die bisher keinem bundeszentralen Träger angeschlossen waren und somit auch keinen Zugang zur Bundesförderung hatten, können diese künftig direkt über das BAZ bekommen.
Daneben steht die Förderung durch die einzelnen Bundesländer.