Liebe Forengemeinde,
folgende Problemstellung:
Ich hatte bis vor kurzem eine 25-Stunden sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und dazu bin ich noch bis zum 30.08.2016 beim Bundesfreiwilligendienst tätig.
Meine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist nun ausgelaufen und ich werde ALG 1 beantragen. Nun meine Frage. Werden die 200,00 € Taschengeld (bzw. alles was über 165,00 € ist) angerechnet oder gilt hier bei ALG 1 Bezügen das gleiche wie bei ALG II Bezügen.
DANKE schon mal vorab für die Antworten.
rumbos
folgende Problemstellung:
Ich hatte bis vor kurzem eine 25-Stunden sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und dazu bin ich noch bis zum 30.08.2016 beim Bundesfreiwilligendienst tätig.
Meine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist nun ausgelaufen und ich werde ALG 1 beantragen. Nun meine Frage. Werden die 200,00 € Taschengeld (bzw. alles was über 165,00 € ist) angerechnet oder gilt hier bei ALG 1 Bezügen das gleiche wie bei ALG II Bezügen.
DANKE schon mal vorab für die Antworten.
rumbos